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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
1.
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für den zwischen dem PLAMECO-Fachbetrieb und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung und Montage von Waren (nachfolgend Werkgegenstand) im Rahmen des PLAMECO-Systems.
2.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem PLAMECO-Fachbetrieb und dem Kunden im Zusammenhang mit den Verträgen getroffen worden sind in dem Vertrag, diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen und dem Auftragsformular des
PLAMECO-Fachbetriebes schriftlich niedergelegt.

 

§ 2 Angebot/Vertragsabschluss
1.
Die Angebote des PLAMECO-Fachbetriebes sind freibleibend und unverbindlich es sei denn, dass der PLAMECO-Fachbetrieb diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
2.
Der Werklieferungsvertrag über den Werkgegenstand kommt mit der Unterschrift des PLAMECO-Fachbetriebes und des Kunden (Auftraggeber) auf dem Auftragsformular zustande.

 

§ 3 Preise/Zahlungsbedingungen
1.
Die im Auftragsformular für den Werkgegenstand und dessen Montage ausgewiesenen Preise des PLAMECO-Fachbetriebes gelten unter dem Vorbehalt, dass die im Auftragsformular festgelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, es sei denn, es wird eine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen.
Die Mehrwertsteuer ist in dem im Auftragsformular ausgewiesenen Preis enthalten, wird jedoch in der jeweiligen Rechnung gesondert ausgewiesen.
2.
Soweit mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, ist der Preis sofort, d.h. nach erfolgter Montage und ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
3.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist der PLAMECO-Fachbetrieb berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Zinsen i.H.v. 5% über den jeweiligen Basis-Zinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Den Nachweis eines höheren Schadens durch den PLAMECO-Fachbetrieb bleibt vorbehalten.
4.
Vereinbarte Montagetermine, die aufgrund eines Verschuldens des Kunden nicht durchgeführt werden können, werden gesondert nach Aufwand abgerechnet, d.h. gefahrene Kilometer zum Montageort (Hin- und Rückfahrt) sowie der Anzahl der Mitarbeiter nach üblichen Stundensätzen werden abgerechnet.
5.
Änderungen des Vertrages, die nach Vertragsabschluss auf Wunsch des Kunden vorgenommen werden und eine nachträgliche Änderung des Werkgegenstandes darstellen, werden dem Kunden gesondert berechnet.
Änderungen des Werkgegenstandes bedürfen einer Vereinbarung einer Auftragsbestätigung einschließlich einer Bezifferung der hieraus resultierenden Preisänderung.

 

§ 4 Aufrechnungsverbot/Zurückbehaltungsrecht
1.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, vom PLAMECO-Fachbetrieb anerkannt wurden oder unstreitig sind.
2.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

 

§ 5 Liefer- und Leistungszeit / Haftung für Verzug
1.
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik und ähnliche unvorhersehbare und vom PLAMECO-Fachbetrieb nicht zu vertretene Umstände entbinden den PLAMECO-Fachbetrieb von der Einhaltung der Lieferfristen für die Dauer der Betriebsstörung. In diesem Fall ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz geltend zu machen.
2.
Falls der PLAMECO-Fachbetrieb schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde diesem eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Diese Nachfrist beginnt mit dem Eingang der schriftlichen Inverzugsetzung beim PLAMECO-Fachbetrieb oder im Falle der kalendermäßig bestimmten Frist ab Eintritt des Datums.
3.
Nach nicht eingehaltenem Fristablauf ist der Kunde berechtigt, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des PLAMECO-Fachbetriebes sind für diesen Fall des nicht erfüllten Vertrages ausgeschlossen.
4.
Der PLAMECO-Fachbetrieb haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Kaufvertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Kunde infolge des vom PLAMECO-Fachbetrieb zu vertretenen Leistungsverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
5.
Der PLAMECO-Fachbetrieb haftet beim Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer vom PLAMECO-Fachbetrieb zu vertretenen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen, Pzflichtverletzung beruht. Dem PLAMECO-Fachbetrieb ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen.
Die Haftung des PLAMECO-Fachbetriebes auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen und von sonstigen Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
6.
Beruht der vom PLAMECO-Fachbetrieb zu vertretende Lieferverzug auf einer schuldhaften Verletzung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet der PLAMECO-Fachbetrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen. Auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, es sei denn der Lieferverzug beruht auf einer vom PLAMECO-Fachbetrieb zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung.
7.
Der PLAMECO-Fachbetrieb ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
8.
Ist der Kunde mit der Zahlung des Preises ganz oder teilweise in Verzug, steht es dem PLAMECO-Fachbetrieb frei, die weitere Erfüllung des Vertrages für die Zeitdauer des Bestehens des Zahlungsverzuges abzulehnen. Sollte nach Fristsetzung der Preis nicht endgültig geleistet werden, ist der PLAMECO-Fachbetrieb berechtigt, die Erfüllung des Auftrages abzulehnen und seinerseits Schadensersatz zu verlangen.
9.
Eingehende Zahlungen werden zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und danach auf die Hauptforderung und bei mehreren Forderungen zunächst auf die älteste Forderung verrechnet.

 

§ 6 Storno
1.
Der Kunde ist zur Stornierung eines abgeschlossenen Kauf- und Liefervertrages (§ 2 Ziff. 2) nicht berechtigt. Hiervon bleiben gesetzlich zwingende Rechte, insbesondere Rücktritt und Kündigung, unberührt.
2.
Weigert sich der Kunde gleichwohl, den bestellten Werksgegenstand (§ 1 Ziff. 1) abzunehmen und kommt es insoweit nicht zur Vereinbarung bzw. Durchführung eines Montagetermins, ist der Kunde zunächst unter Fristsetzung zur Abnahme des Warengegenstandes aufzufordern. Nach Ablauf der dem Kunden gesetzten Frist, spätestens zwei Monate nach Auftragserteilung kommt der Kunde in Annahmeverzug, sodass dieser von diesem Zeitpunkt an zur Leistung des vereinbarten Preises verpflichtet ist.
3.
Die Möglichkeit einer anderweitigen Verwertung des Werkgegenstandes hat der Kunde darzulegen und zu beweisen.

 

§ 7 Gewährleistung / Haftung
1.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre nach Fertigstellung der Montage bzw. Abnahme; für verbaute Beleuchtung jedoch nur zwei Jahre. Bei den Farbtönen bzw. Oberflächen der PLAMECO-Materialien können aufgrund der Fertigungstechnik Abweichungen auftreten. Die Geltendmachung von Mängeln ist insoweit ausgeschlossen und gilt nicht als Reklamationsgrund.
2.
Der PLAMECO Fachbetrieb übernimmt keine Haftung für Schäden an Unterputzrohren oder -leitungen, die nicht fachmännisch verlegt worden sind und trotz des Einsatzes hochwertiger Ortungsgeräte nicht oder nur mit ungewöhnlich hohem Aufwand auffindbar sind. Dies gilt nicht, wenn der Kunde vor Aufnahme der Arbeiten dem PLAMECO-Fachbetrieb Leitungspläne zur Verfügung gestellt hat.
3.
Der Kunde hat dem PLAMECO-Fachbetrieb eine angemessene Frist zur Nacherfüllung/Mängelbeseitigung zu gewähren. Der PLAMECO-Fachbetrieb ist berechtigt, eine Nacherfüllung nach seiner Wahl vorzunehmen. Dies bedeutet, dass der PLAMECO-Fachbetrieb entscheidet, ob eine Mängelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom abgeschlossenen Kaufvertrag durch den Kunden ausgeschlossen.
4.
Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom abgeschlossenen Kaufvertrag erklären.
5.
Der PLAMECO-Fachbetrieb haftet nicht für Schäden des Kunden aufgrund von Pflichtverletzungen mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen und von sonstigen Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt
1.
Der PLAMECO-Fachbetrieb behält sich das Eigentum am Werkgegenstand (§ 1 Ziff. 1) bis Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
2.
Der Kunde hat den PLAMECO-Fachbetrieb von allen Zugriffen Dritter auf den Werkgegenstand, insbesondere von Vollstreckungsmaßnahmen sowie Beeinträchtigungen des Eigentums des PLAMECO-Fachbetriebes schriftlich unter Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan/Aktenzeichen) und ggf. unter Beifügung von Vollstreckungsprotokollen zu unterrichten.
3.
Der Kunde hat den PLAMECO-Fachbetrieb alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese vorstehenden Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
4.
Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen und trotz Mahnungen des PLAMECO-Fachbetriebes nicht nachkommt, kann der PLAMECO-Fachbetrieb nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe, der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen soweit diese noch nicht montiert ist.
In der Zurücknahme der noch nicht montierten Ware durch den PLAMECO-Fachbetrieb liegt ein Rücktritt vom abgeschlossenen Vertrag.
Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde.
In der Pfändung der Ware durch den PLAMECO-Fachbetrieb liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.
Der PLAMECO-Fachbetrieb ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des PLAMECO-Fachbetriebes - abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
5.
Sachen, die vom PLAMECO-Fachbetrieb dem Kunden zur Verfügung gestellt werden und nicht Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages und der zu erbringenden Werkleistung als solche sind (z.B. Entwürfe, Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge usw.) bleiben Eigentum des PLAMECO-Fachbetriebes.

 

§ 9 Sonstiges
Wenn Rohre oder Leitungen sich in der Wand entlang direkt unter zu einer überarbeitenden Decke oder diagonal bzw. unregelmäßig in der Wand verlaufend befinden, muss der Kunde dem PLAMECO-Fachbetrieb entsprechende Hinweise zur Montage geben und notfalls akzeptieren, dass die PLAMECO-Deckenkonstruktion entsprechend tiefer angelegt wird, um Schäden an den Rohren oder Leitungen zu vermeiden oder die ordnungsgemäße Verlegung der Rohre bzw. Leitungen durch einen Fachbetrieb vornehmen lassen.

 

§ 10 Änderungen der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
Änderungen sowie Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden durch uns im Wege der Textform übermittelt werden, da nach dem Gesetz für Änderungen/Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen keine strengere Form als die Textform vorgeschrieben ist.
Der PLAMECO-Fachbetrieb ist jedoch berechtigt, den Kunde an seinem Wohnsitz zu verklagen.

 

§ 11 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht
1.
Handelt es sich beim Kunden um einen Kaufmann, ist Gerichtsstand für sämtliche zwischen dem PLAMECO-Fachbetrieb und dem Kunden sich ergebenden Streitigkeiten, ausschließlich der Geschäftssitz des PLAMECO-Fachbetrieb.
2.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Der PLAMECO-Fachbetrieb ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitz zu verklagen.
3.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

§ 12 Streitbeilegungsverfahren
1.
Der PLAMECO-Fachbetrieb beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren der nachfolgend genannten Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

§ 13 Datenschutz
1.
Soweit der Kunde uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt hat, speichern und verarbeiten wir diese Informationen im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen zur Datenverarbeitung. Wir sind für die Verarbeitung dieser Daten verantwortlich.
2.
Insofern ist es zulässig, solche Daten für die Bildung oder die Durchführung eines Vertrages oder für die Vertretung eines berechtigten Zwecks oder für die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung zu verarbeiten. Wir verarbeiten Ihre Daten in erster Linie für den Abschluss oder die Durchführung des geschlossenen Vertrages auf Lieferung und Montage des Werksgegenstandes (§ 1 Ziff. 1), können jedoch Ihre Daten auch für andere Datenbanken verwenden.
3.
Wir verarbeiten die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:
a) Abschluss und Ausführung des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich der Abwicklung des
Zahlungsverkehrs
b) Durchführung von Analysen personenbezogener Daten Für statistische Zwecke
c) Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
4
Wir speichern die personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies zum Zwecke der Datenerhebung bzw. zur Auftragsabwicklung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
5.
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns so gespeichert, dass sie für Dritte unter Berücksichtigung der technischen und organisatorischen Möglichkeiten nicht zugänglich sind.
6.
Wir werden die personenbezogenen Daten ohne Ihre Zustimmung nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist gesetzlich oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung erforderlich.
7.
Der Kunde hat das Recht, Informationen über die gespeicherten Daten anzufordern und diese Daten ändern, sperren oder löschen zu lassen. Auf Wunsch des Kunden werden wir Daten nur dann ändern, löschen oder sperren, wenn diese Daten für die Vertragsdurchführung nicht mehr erforderlich sind einer Löschung keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.
8.
Der Kunde kann, wenn er mit der Bearbeitung eines auf der Grundlage nach § 13 Ziff. 7 gestellten Antrags nicht zufrieden ist, eine Beschwerde bei uns einreichen. Wir werden die Beschwerde unter Berücksichtigung aller gegenseitigen Interessen prüfen und bearbeiten.
Wenn die Beschwerde nicht zufriedenstellend bearbeitet wird, kann der Kunde seine Beschwerde zur Schlichtung, bei der beim jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten einreichen.

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